Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, sowie jedwedes Rechtsverhältnis von NETAVIS Software GmbH zu anderen.
Im Einzelfall können Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, diese bedürfen jedoch der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern firmenmäßig unterfertigt sein.
Eventuelle Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber werden nicht automatisch anerkannt und besitzen keine Gültigkeit, auch dann nicht wenn wir ihnen nicht explizit widersprechen.
OFFERTE UND VERTRAGSÜBERGABE
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und gelten damit nicht als Zusicherung von Eigenschaften. Bestellungen werden schriftlich oder fernschriftlich entgegengenommen und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Kaufvertrag kommt somit erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Eine Auftragsbestätigung kann auch direkt durch eine Rechnung ersetzt werden.
Erhält NETAVIS Software von einem Kunden den Auftrag zur Erstellung einer individuellen Softwarelösung (nicht durch die NETAVIS Standardfunktionalität abgedeckt), so ist ein beiderseits unterzeichneter Leistungskatalog zu erstellen, der die Basis der Entwicklung bildet. Die Verantwortung der Vollständigkeit dieses Leistungskatalogs liegt beim Auftraggeber.
NETAVIS Software GmbH behält sich allfällige Änderungen von Spezifikation und/oder Funktion ihrer Produkte aufgrund technischen Fortschritts generell vor, ohne dass daraus resultierend Rechte jedweder Art gegen NETAVIS Software GmbH abgeleitet werden können. Angaben aus Beschreibungen, Datenblättern, Präsentationen oder anderer Unterlagen dienen nur der Beschreibung von NETAVIS Software Produkten und Leistungen, auch wenn sie gemeinsam mit Offerten oder Auftragsbestätigungen übergeben werden.
Im Fall der Nichterfüllung des Vertrages seitens des Auftraggebers, kann NETAVIS Software GmbH 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr an den Auftraggeber verrechnen.
PREISSTELLUNG
Alle Verkaufspreise sind Nettopreise in € und verstehen sich „Ex Works“ Wien exklusive Mehrwertsteuer oder anderer allfällig anfallender Abgaben (Zoll etc.). Versand und Verpackung werden gesondert, nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
ZAHLUNGSKONDITIONEN
Rechnungen von NETAVIS Software GmbH sind sofort ab Rechnungslegung, ohne Abzug fällig.
Allfällige Mängel in einem Geschäftsfall berechtigen den Auftraggeber nicht offene, fällige Rechnungen zurückzuhalten oder zu verkürzen.
Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die zu einer Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers führen, werden sämtliche offene Forderungen sofort zur Zahlung fällig. NETAVIS Software GmbH ist im diesem Fall berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung entsprechender Sicherheiten durchzuführen.
Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 3 Tagen nach eingeschriebener Aufforderung durch NETAVIS Software GmbH, sind wir ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist es NETAVIS Software GmbH möglich Verzugszinsen vom Tag der Fälligkeit bis zum tatsächlichen Zahlungseingang in Rechnung zu stellen. Diese können bis zu 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank liegen.
LIEFERUNG – BEDINGUNGEN UND TERMINE
Alle von NETAVIS Software GmbH genannten Liefertermine sind unverbindlich und unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen an jenem Tag, an dem über alle technischen und kaufmännischen Details des Auftrages schriftlich Klarheit herrscht. Teillieferungen sind möglich.
Allfällig genannte Liefertermine verlängern sich unbeschadet der Rechte von NETAVIS Software GmbH bei Verzug des Auftraggebers um mindestens jenen Zeitraum, den der Auftraggeber in Verzug ist.
Ist NETAVIS Software GmbH mit Lieferungen im Verzug, so hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu fixieren. Sollte NETAVIS Software GmbH bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht auf die Verzugsrüge reagieren, so hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle höherer Gewalt oder anderer, unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse verlängert sich die Erfüllungsfrist von NETAVIS Software GmbH um die Dauer dieser Ereignisse. Erweist sich die Erfüllung eines Auftrages aufgrund vorgenannter Ereignisse als nicht zumutbar oder unmöglich, so wird NETAVIS Software GmbH von der Erfüllung befreit.
VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die von ihm bekannt gegebene Adresse. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Aushändigung an den ersten Frachtführer.
Sollte der Versand durch Verschulden des Frachtführers oder des Auftraggebers verzögert oder unmöglich gemacht werden, so erfolgt der Gefahrenübergang bei Übersendung der schriftlichen Lieferbereitschaft seitens NETAVIS Software GmbH an den Auftraggeber.
EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren und Softwarelizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum der NETAVIS Software GmbH. Sollten zum Zeitpunkt der Lieferung noch offene Forderungen aus anderen Geschäftsfällen bestehen, so behält sich NETAVIS Software GmbH das Recht vor die Auslieferung ohne weiterer Folgen für NETAVIS Software GmbH zurückzuhalten, bis alle offenen Forderungen seitens des Auftraggebers beglichen sind.
Bei allfälligem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, besonders im Fall von Zahlungsverzug, ist NETAVIS Software GmbH berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzufordern und der Auftraggeber ist zur Rückgabe verpflichtet.
MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftraggeber ist nach Empfang des Vertragsgegenstandes zur sofortigen Überprüfung verpflichtet. Offensichtliche Mängel sind umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Lieferung schriftlich zu rügen, anderenfalls gilt der Vertragsgegenstand als frei von offensichtlichen Mängeln.
Für Lieferungen an Wiederverkäufer hat eine allfällige Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung dieser Mängel schriftlich zu erfolgen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Gewährleistungsansprüche gelten nur wenn die Vertragsgegenstände in Originalverpackung an NETAVIS Software GmbH retourniert werden.
Für modifizierte, bearbeitete oder weiterführend verarbeitete Vertragsgegenstände, sowie solche die offensichtlich unsachgemäß behandelt wurden, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Vertragsgegenstände, die durch Fehlbedienung, falschen Anschluss oder nicht der Bestimmung entsprechenden Gebrauch, Montage oder Inbetriebsetzung gänzlich oder teilweise zerstört wurden.
Bei Geschäftsfällen mit Verbrauchern gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen bezüglich der Gewährleistung. Ist der Auftraggeber ein Wiederverkäufer und ist keine anders lautende Vereinbarung getroffen, so beträgt die Gewährleistung seitens NETAVIS Software GmbH auf den Vertragsgegenstand 6 Monate vom Lieferzeitpunkt ab berechnet.
Die Vermutungsregelung gemäß §924 ABGB und das Rückgriffsrecht nach §933 ABGB im Falle von Verträgen unter Kaufleuten wird eindeutig ausgeschlossen.
HAFTUNG
Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen NETAVIS Software GmbH, insbesondere bei Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen sind ausgeschlossen, insbesondere auch außerhalb der Gewährleistung. Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn NETAVIS Software GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Explizit schließt NETAVIS Software GmbH Schadenersatzleistungen für Kapital und Zinsverluste, Personal- und Fremdleistungskosten, Produktionsausfall, Stillstandszeiten und Ersatzgeräte aus, die durch beschädigte Waren, Störungen oder Fehlfunktionen der Software, Verzögerungen bei Lieferungen oder Ersatzteilbeschaffung entstehen.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Alle sonst gegen NETAVIS Software GmbH herzuleitenden Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Annahme des Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber.
SONDERREGELUNG NETAVIS
Bei NETAVIS Standardlieferungen erwirbt der Anlagenbetreiber mit dem Kauf der NETAVIS Lizenzen bei NETAVIS Software GmbH oder einem durch uns autorisierten Händler oder Systemintegrator das ausschließliche und keines-falls übertragbare Nutzungsrecht der NETAVIS Lizenzen in einem einzigen, exakt spezifizierten NETAVIS System.
Das Nutzungsrecht erhält der Anlagennutzer mittels eines Lizenzschlüssels, der sich in Abhängigkeit der Anzahl Kameras und Benutzer im System, sowie der Server Hardware auf der NETAVIS installiert wird, errechnet. Dieser Lizenzschlüssel wird dem Anlagennutzer durch NETAVIS Software GmbH über-mittelt, sobald er sein System erstmalig in Betrieb setzt und den dabei generierten Produktcode per e-Mail oder Fax an NETAVIS Software GmbH übermittelt.
In Einzelfällen ist auch der Erwerb von spezieller Software oder Funktionalität möglich, sofern eine Speziallösung für einen Anlagennutzer, auf dessen besonderen Wunsch einmalig entwickelt wird. In diesem Fall kann NETAVIS Software GmbH dem Anlagenbetreiber auch alle Rechte an dieser Lösung übertragen.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als ausschließlicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht in Wien vereinbart. Soweit vorstehend keine anders lautenden Regelungen genannt wurden, gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs“, herausgegeben vom Fachhandel der Elektroindustrie Österreichs in der jeweils gültigen Fassung.
SONSTIGES
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame und nichtige Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst genau erreichen.